KI-Firmen fordern Urheberrechtsausnahme; Australien lehnt ab
Die Debatte um künstliche Intelligenz und geistige Eigentumsrechte spitzt sich zu, wobei Australiens Kunstminister Tony Burke kürzlich eine feste Haltung gegen die Schwächung der Urheberrechtsgesetze einnahm. Seine Kommentare richten sich direkt an einen umstrittenen Vorschlag der Produktivitätskommission, die eine Ausnahme für Text- und Datamining im australischen Urheberrechtsgesetz vorschlug. Eine solche Ausnahme würde es großen KI-Sprachmodellen wie ChatGPT ermöglichen, mit urheberrechtlich geschützten australischen Werken trainiert zu werden, ohne explizite Genehmigung oder Bezahlung zu erfordern.
Dieser Vorschlag hat bei den Kreativen heftigen Widerstand ausgelöst. Der Songwriter und ehemalige Kunstminister Peter Garrett kritisierte vehement, was er als „ungezügelten Opportunismus der großen Tech-Unternehmen“ bezeichnete, und warf ihnen vor, „die Arbeit anderer Leute für ihren eigenen Profit plündern“ zu wollen. Garrett hat die Bundesregierung aufgefordert, die Urheberrechtsgesetze zu stärken, und betonte die Notwendigkeit, die kulturelle Souveränität und das geistige Eigentum vor mächtigen Unternehmensinteressen zu schützen, die kreative Werke ohne Entschädigung ausbeuten wollen.
Weltweit setzen sich führende KI-Unternehmen aktiv für Urheberrechtsausnahmen ein. In den Vereinigten Staaten stellte der ehemalige Präsident Donald Trump bei der Einführung des KI-Aktionsplans seiner Regierung die Machbarkeit der KI-Entwicklung in Frage, wenn für jedes Trainingsdatum eine Zahlung erforderlich wäre. Große Tech-Giganten, darunter Google und Microsoft, haben diese Ansichten in ihren Gesprächen mit der australischen Regierung wiederholt. Der australische Tech-Milliardär Scott Farquhar, Mitbegründer von Atlassian und Vorsitzender des Tech Council of Australia, sprach sich öffentlich für eine Text- und Datamining-Ausnahme aus und argumentierte, dass die aktuellen Urheberrechtsgesetze „veraltet“ seien und die KI-Innovation behinderten.
Im Mittelpunkt dieses Konflikts steht eine grundlegende Frage: Was macht Urheberschaft im Zeitalter der KI aus? Historisch gesehen erhoben Persönlichkeiten wie der englische Dichter Samuel Taylor Coleridge aus dem 19. Jahrhundert den Autor zu einem göttlich inspirierten Schöpfer, dessen Originalwerke einzigartiges Genie widerspiegelten. Doch Mitte des 20. Jahrhunderts schlugen Theoretiker wie Roland Barthes in seinem Essay „Der Tod des Autors“ vor, dass die Sprache selbst neue Werke generiert, wobei Autoren lediglich als „Schreiber“ fungieren, die bereits vorhandene sprachliche Elemente zusammenfügen – ein Konzept, das ironischerweise die Textgenerierungsfähigkeiten der KI voraussah. Doch wie Minister Burke bemerkte, bleibt für die meisten Leser die Interaktion „sehr stark mit dem Autor“, auf der Suche nach menschlichen Wahrheiten und Reflexionen.
Die digitale Revolution hat bereits die tiefgreifenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Vermögensverschiebung in den Kreativindustrien gezeigt. Von 1999 bis 2014 sanken die weltweiten Einnahmen der Musikindustrie aufgrund von Online-Piraterie von 39 Milliarden US-Dollar auf 15 Milliarden US-Dollar. Im Gegensatz dazu profitierten Online-Plattformen und Tech-Unternehmen immens, wobei die jährlichen Einnahmen von Google von 0,4 Milliarden US-Dollar im Jahr 2002 auf 74,5 Milliarden US-Dollar im Jahr 2015 stiegen, oft durch den Traffic auf Websites, die piratische Inhalte anboten. Heute entsteht eine neue Welle rechtlicher Herausforderungen, wobei Autoren und Verlage Klagen gegen KI-Unternehmen wegen der unbefugten Nutzung von Büchern zum Training großer Sprachmodelle einreichen. Während einige erste Urteile, wie die Entscheidung eines US-Bundesrichters, dass Anthropic durch die Verwendung von Büchern zum Training seines Modells kein Urheberrecht verletzt hat, den Prozess mit einem „Leser, der Schriftsteller werden möchte“, vergleichen, bleibt die breitere Rechtslandschaft unsicher. Einige Urheberrechtsreformer schlagen sogar vor, dass KI-generierte Werke urheberrechtlich geschützt werden sollten, wodurch KI den gleichen rechtlichen Status wie menschliche Autoren erhalten würde, und argumentieren, dass die Ablehnung dieser Ansicht eine „anthropozentrische“ Voreingenommenheit zeige.
Viele argumentieren jedoch, dass KI-generierte Inhalte trotz ihrer technischen Raffinesse ein entscheidendes Element vermissen: Emotionen. Menschliche Kreativität entspringt einem Leben voller Erfahrungen – Freude, Trauer und alles dazwischen – und bindet das Publikum auf einer tief emotionalen Ebene ein, eine Fähigkeit, die KI-Modellen derzeit fehlt. Fälle von minderwertigen, KI-generierten Sachbüchern, die auf Plattformen wie Amazon erscheinen, oft ohne menschlichen Autorennamen, unterstreichen diese Besorgnis. Verlage und Plattformen profitieren von diesen Verkäufen, während keine Lizenzgebühren an einen menschlichen Schöpfer gezahlt werden. In Hollywood wurde das Problem als „Effizienz getarnte Auslöschung“ beschrieben, wobei Produzenten auf KI-generierte Drehbücher stoßen, die menschliche Überarbeitungen erfordern. Als Reaktion darauf haben Organisationen wie die US Authors Guild Zertifizierungssysteme eingeführt, um von Menschen geschriebene Werke zu kennzeichnen, und der Europäische Schriftstellerverband hat klare Transparenzpflichten für KI-generierte Produkte gefordert.
Während Leser weiterhin zu Schriftstellerfestivals strömen und menschliche Autoren gefeierte Kulturhelden bleiben, wird ihr Status zunehmend durch die allgegenwärtige Reichweite der KI bedroht. Der anhaltende Kampf geht nicht nur um finanzielle Entschädigung, sondern darum, das Wesen der menschlichen Kreativität zu bewahren und zu verhindern, dass Autoren zu unwissentlichen Datenspendern für KI-Systeme werden. Die Kreativgemeinschaft ist entschlossen, diesem Ehrgeiz der großen Tech-Unternehmen zu widerstehen.